Teilbetrieb verkaufen / Carve-out

Für Unternehmer, Gesellschafter und Unternehmensgruppen

Ein Geschäftsbereich kann anderswo eine Zukunft haben.

Sie möchten einen Teilbetrieb verkaufen oder einen Carve-out prüfen? AAAgiler interessiert sich für abgrenzbare industrielle und technische Geschäftsaktivitäten mit einer wirtschaftlichen Fortführungsperspektive.

Geschäftsbereich vorstellen

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Detail einer industriellen Maschine mit Metallgestänge und Zahnrädern
Symbolbild Industrie · Foto: ClickerHappy / Pixabay

Wann ein Teilverkauf infrage kommt

Ein Produktbereich passt nicht mehr zur Strategie. Ein Nebengeschäft bindet Managementkapazität. Oder ein Betriebsteil hat Kunden und Know-how, benötigt aber einen neuen operativen Rahmen. In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, eine eigenständige Fortführung bei einem Käufer zu prüfen.

Als Carve-out wird die Herauslösung eines Geschäftsbereichs aus einem bestehenden Unternehmen bezeichnet. Für eine Übernahme muss nachvollziehbar sein, welche Aktivitäten dazugehören und welche Leistungen bislang gemeinsam mit dem übrigen Unternehmen erbracht werden.

Produktbereiche

Industrielle Produkte mit bestehenden Kundenbeziehungen, Know-how und einem erkennbaren Markt.

Technischer Handel

Abgrenzbare Sortimente, technische Vertriebsaktivitäten sowie Ersatzteil- und Aftermarket-Geschäfte.

Teilbetriebe

Operative Einheiten, deren Ressourcen, Kosten und wesentliche Abhängigkeiten sich bestimmen lassen.

Was zu einem übernehmbaren Geschäftskern gehört

Ein Teilbetrieb besteht wirtschaftlich meist aus mehr als Maschinen und Aufträgen. Wichtig ist, wie Kundenbedarf, Mitarbeiterwissen, Beschaffung, Prozesse und betriebliche Ressourcen zusammenwirken. AAAgiler prüft, ob diese Bestandteile eine umsetzbare Fortführung ermöglichen.

Gegenstand der Prüfung können unter anderem Produktbereiche, Marken, Maschinen, Bestände und weitere Vermögenswerte sein. Welche Bestandteile tatsächlich übernommen werden können und welche Vereinbarungen dafür erforderlich sind, wird im Einzelfall geklärt.

Die Abgrenzung entscheidet über die Umsetzbarkeit

  • Kunden und Produkte: Welche Umsätze, Aufträge und Leistungen gehören zum Bereich?
  • Ressourcen: Welche Mitarbeiterfunktionen, Maschinen, Werkzeuge und Bestände werden benötigt?
  • Geteilte Leistungen: Welche Abhängigkeiten bestehen bei IT, Einkauf, Logistik, Vertrieb und Verwaltung?
  • Standort: Welche Flächen und betrieblichen Einrichtungen sind notwendig?
  • Wirtschaftlichkeit: Welche Kosten fallen eigenständig an und welche wurden bisher zentral getragen?
  • Übergang: Welche Leistungen müssen für eine vereinbarte Übergangszeit noch vom bisherigen Unternehmen erbracht werden?

Ein vollständiges Trennungskonzept muss zum Erstkontakt noch nicht vorliegen. Hilfreich ist eine offene Übersicht darüber, was bereits abgrenzbar ist und wo noch Klärungsbedarf besteht.

So prüfen wir einen Carve-out

  1. Geschäftsbereich vorstellen: Produkte, Kundengruppen, Größenordnung und Verkaufsziel beschreiben.
  2. Umfang abgrenzen: Ressourcen und Schnittstellen zum verbleibenden Unternehmen erfassen.
  3. Fortführungskonzept entwickeln: operative Organisation, Übergang und Finanzierung prüfen.
  4. Bedingungen konkretisieren: Bei grundsätzlicher Eignung Transaktionsumfang und nächste Schritte abstimmen.

Unser Suchprofil konzentriert sich auf kleine industrielle und technische Geschäftsaktivitäten, bevorzugt in Hessen und Baden-Württemberg. Weitere Angaben finden Sie im Übernahmeprofil von AAAgiler.

Häufige Fragen zum Verkauf eines Teilbetriebs

Muss der Bereich bereits rechtlich eigenständig sein?

Für die erste Prüfung steht die wirtschaftliche und operative Abgrenzbarkeit im Vordergrund. Die konkrete Erwerbsstruktur und ihre Voraussetzungen werden anschließend mit den Beteiligten geklärt.

Sind auch kleine Produktbereiche interessant?

Ja. Das bestehende Suchprofil umfasst neben Unternehmen auch Produktbereiche und einzelne Geschäftsbetriebe. Entscheidend sind eine nachvollziehbare Kundenbasis und eine realistische Fortführungsperspektive.

Was passiert mit gemeinsam genutzten Funktionen?

Gemeinsame Funktionen müssen im Konzept berücksichtigt werden. Möglich ist, eine zeitlich begrenzte weitere Leistungserbringung gesondert zu vereinbaren, während eigenständige Strukturen aufgebaut werden.

Können auch Bereiche mit Restrukturierungsbedarf angeboten werden?

Ja. AAAgiler prüft Geschäftsteile in Krisen und Sondersituationen. Die notwendigen Veränderungen und ihr Finanzierungsbedarf fließen in die Bewertung der Umsetzbarkeit ein.

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